Presse und rechtliche Hintergründe

Betrug findet nur selten statt und mich betrifft das nicht?

Gerichtsurteile sind langweilig und haben mit mir nichts zu tun?


Für Privatpersonen werden diese Aussagen mit großer Wahrscheinlichkeit zutreffen.

Für Geschäftsführer, oder Mitarbeiter in KFZ-Handel, Vermietung, Auto-Abo, oder Leasing sieht dies jedoch vollständig anders aus.

Täglich kommen Fahrzeuge aus Probefahrten, aus der Vermietung, oder Leasing nicht zurück. Alle Fahrzeugarten, Marken und Preisklassen sind davon betroffen.

Das, was in der Presse veröffentlicht wurde, ist nur die Spitze des Eisbergs.

Dies hat sich in den vergangenen Monaten deutlich geändert. Unten finden Sie unsere spannende "Sammlung" aktueller Pressestimmen und Videos. Sollten Sie Veröfftlichungen kennen, die wir aufnehmen sollten, freuen wir uns sehr auf Ihren Hinweis.

Ein Urteil wie ein Krimi:

Seit September 2020 besteht durch das BHG-Urteil für alle, die nicht bekannten Personen Fahrzeuge kostenfrei zur Probefahrt, oder zur Miete / Leasing zur Verfügung stellen eine vollständig neue Gesetzeslage.

Wird das herausgegebene Fahrzeug nicht zurückgebracht, handelt es sich nach juristischer Definition um eine Unterschlagung. Dies war auch bisher so, neu ist jedoch, dass gutgläubige Privatpersonen rechtmäßiges Eigentum an diesen unterschlagenen Fahrzeugen erwerben können.

Dies ist nicht nur für die betroffenen Unternehmen ein Game-Changer. Besonders Betrüger profitieren von dieser neuen Regelung.

Warum?

Mussten bisher betrügerisch unterschlagene Fahrzeuge vergleichsweise aufwändig und risikoreich über Hehler und oft ins Ausland verkauft werden, ist dies nun deutlich einfacher an Privatpersonen möglich - direkt vor der Haustüre, oft in bar und ohne große Abschläge zum Marktwert der Fahrzeuge. Selbst für Gelegenheitstäter ohne Background einer professionellen Organisation ist die Umsetzung dieser Straftat ggf. auch in Zusammenarbeit mit nicht wirklich arglosen Privatpersonen vergleichsweise einfach umsetzbar. Perfekt gefälschte Ausweise und Führerscheine sind für wenig Geld und mit geringem Aufwand für jeden verfügbar.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen in der KFZ-Branche?

  • Unterschlagungen steigen bereits jetzt massiv an und werden weiterhin zunehmen.

  • Das gestiegene Risiko wurde bereits, oder wird kurzfristig von Ihrer Versicherung im Rahmen einer Tariferhöhung, oder mittels verstärkter Vorgaben zur Autohauspolice an Ihr Unternehmen weitergegeben.

  • Organisatorischer Aufwände zur Absicherung z.B. durch begleitete Probefahrten führen zu Mehraufwand.

  • Fahrzeugüberlassungen an Personen mit nicht bekannten, bzw. nicht durch sie selbst prüfbare Ausweisdokumenten und Führerscheinen müssen abgelehnt werden.

Selten gab es in so kurzer Zeit so viele Veröffentlichungen und Kommentare und täglich kommen neue hinzu:



Videos:


SPIEGEL TV "70.000 Euro sind weg!" Betrugsmasche mit Luxuskarossen

Phönix: "Das BGH-Urteil, Hintergründe und Begründung"

Hessenreporter: "Polizei macht Jagd auf Ausweisfälscher"

Zusätzlich droht bei Probefahrt, Vermietung und sonstigen freiwilligen Fahrzeugüberlassungen (z.B. auch Privatpersonen beim Verleih des eigenen PKWs) der Totalverlust nach Beschlagnahmung durch Polizei, Justiz etc. z.B. im Kontext von Straftaten, wie z.B. unerlaubter Kraftfahrzeugrennen nach 315d StGb, oder Steuerstraftaten.

Eine Auswahl aus Pressemeldungen und Rechtsprechung:

Unser Fazit*:

Die wirksame Betrugsprävention und nachhaltige Reduktion der Risiken im Zusammenhang mit Unterschlagung und diverser weiteren juristischen Folgerungen, (un-)freiwilligem Besitzverlust und gutgläubigem Erwerb ist nur dann rechtsverbindlich möglich, wenn Fahrzeugüberlasser eindeutig nachweisen können, dass

und

  • das Fahrzeug entweder durch die Begleitung durch einen Mitarbeiter, oder durch die Nutzung einer geeigneten technischen Lösung vor dem Anschein des freiwilligen Besitzverlusts geschützt wurde.


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