Fahrzeug-Handel

Im Kfz Handel werden täglich neue und hochwertige Fahrzeuge an unbekannte und/oder wechselnde Personen für unterschiedliche Zwecke übergeben:

  • Probefahrten von potentiellen Kunden

  • Vermietung, oder Verleih von Werkstattersatzfahrzeugen

  • Kurz- oder Langzeit-Vermietung z.B. zur Überbrückung der Wartezeit bis zur Auslieferung eines Bestellfahrzeugs

  • Kurz-, oder Langzeitleasing

  • Auto-Abo

  • Dienstfahrten von Mitarbeitern

  • Überführungsfahrten durch externe Mitarbeiter

  • etc.

In allen Fällen kann ein Fahrzeug unterschlagen, beschädigt oder missbräuchlich genutzt werden. Es ist nicht immer eindeutig zu ermitteln und nachzuweisen, wer, wann welches Fahrzeug genutzt und ggf. Schäden verursacht hat.

VERITRAQ ist Ihr digitales Schutzschild vor

  • Unterschlagung (in Abgrenzung zu Diebstahl)

  • Missbrauch im Sinne verbotener Autorennen oder sonstiger Straftaten

  • Totalverlust durch Beschlagnahmung von Fahrzeugen als Tatwerkzeug oder bei Beteiligung an schweren Straftaten, auch Steuerbetrug.

und Ihr Schlüssel zu mehr Transparenz und Effizienz in der Fahrzeugüberlassung


In Ihrem Unternehmen ist schon lange kein Schadensereignis eingetreten?

Herzlichen Glückwunsch!

Ihre Versicherung rechnet jedoch mit deutlich erhöhtem Schadensaufkommen und hat bereits, oder wird in Kürze Ihre Autohaus-Police dahingehend anpassen.

Warum steigt jetzt das Schadensaufkommen und warum wird dies auch in Zukunft der Fall sein?

Bisher wurden unterschlagene Fahrzeuge von professionellen Betrügern mehrheitlich an professionelle Hehler, oft aufwändig weit entfernt im Ausland, mit großen Preisabschlägen zum tatsächlichen Marktwert verkauft.

Durch die neue Gesetzeslage ist der Verkauf unterschlagener Fahrzeuge an private Kunden für "Profis" und zunehmend auch für "Gelegenheitsbetrüger" in der Attraktivität massiv gestiegen. Diesbezügliche Straftaten nehmen drastisch zu und werden weiter zunehmen.

Denn: Bei Privatkunden sind für Betrüger deutlich höhere Preise zu erzielen.

Zusätzlich attraktiv für "Profis": Privatpersonen bezahlen besonders in Deutschland und Österreich oft auch große Beträge in bar und Bargeld ist bei Ermittlungen schwer zurückzuverfolgen.

Mit der neuen letztinstanzlichen Rechtsprechung des BGH zum "gutgläubigen Erwerb" können private Käufer nun rechtsgültig Eigentum an unterschlagenen Fahrzeugen erwerben. Somit werden auch verdächtig günstige Kaufpreise interessant, ohne zu riskieren, das erworbene Fahrzeug wieder an den ursprünglichen Eigentümer herausgeben zu müssen.

Dies ist ein "Game Changer in der Betrugsbranche" der jetzt gerade beginnt und in der kommenden Zeit zunehmend an Bedeutung und Sichtbarkeit gewinnen wird.

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